Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

WIESBADEN

Presseinformation vom 3. August 2026
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Forstministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus

Mehr Kontrollen, erhöhte Einsatzbereitschaft und je nach Lage regionale Einschränkungen

Das Hessische Forstministerium rief am Montag, dem 3. August, die erste von zwei Alarmstufen (Alarmstufe A) für die Forstverwaltung in Hessen aus. Die anhaltende Wetterlage machte diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Die lokal aufgetretenen Niederschläge haben zu keiner anhaltenden Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) besteht in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr. Ergiebige, landesweite Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Die Gefahrenlage bleibt angesichts der Trockenheit in Verbindung mit sommerlichen Temperaturen angespannt.

In den zurückliegenden Monaten blieben wiederholt weite Teile Hessens ohne ergiebige Niederschläge. Nach vorläufigen Daten des DWD fielen im Juli lediglich 14 Liter pro Quadratmeter Niederschlag – ein historischer Tiefstand im Vergleich zur Referenzperiode 1961 bis 1990. Hohe Temperaturen und intensive Sonneneinstrahlung verstärkten den Wassermangel zusätzlich. Insbesondere die Bodenvegetation sowie Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume sind inzwischen stark ausgetrocknet und stellen leicht entzündbares Material dar.

Verstärkte Überwachung und Einsatzbereitschaft durch die Forstverwaltung

Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 100 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 165.000 Quadratmetern – das entspricht in etwa der Größe von 23 Fußballfeldern. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird sichergestellt, dass besonders gefährdete Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.
In besonders gefährdeten Waldgebieten und Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillplätzen kommen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Die Bevölkerung wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Das Forstministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher – insbesondere mit Blick auf die intensive Freizeitnutzung – um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr entsteht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfene Zigarettenkippen entlang von Straßen. Zufahrtswege dürfen nicht blockiert werden, Pkws sollen ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen stehen und nicht über trockenem Bodenbewuchs abgestellt werden. Feuer darf nur an ausgewiesenen Grillstellen entzündet werden; Funkenflug ist zu vermeiden und Feuerstellen müssen vollständig gelöscht werden. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten.
Wer einen Waldbrand bemerkt, soll unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 informieren.

Hintergrund

Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sowie weiterer Faktoren wie Bodenfeuchte, bisherigem Witterungsverlauf, Brandgeschehen und der Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Forstministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Bei Alarmstufe B herrscht in der Regel eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die unter anderem die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.

Quelle:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
https://www.landwirtschaft.hessen.de