Aufgaben

Die Aufgaben der „Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gersfeld (Rhön) – Hettenhausen“ umfassen

Diese Aufgaben regelt das

„Hessisches Gesetz“ über den Brandschutz, die „Allgemeine Hilfe“ und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – kurz HBKG).

Die Aufgaben der Feuerwehren sind vielseitig und umfangreich. Sie gehen weit über das Löschen von Feuer hinaus.

Der Wahlspruch deutscher Feuerwehren

Retten – Löschen – Bergen – Schützen

beschreibt fast alle Aufgaben.

Auch die „Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gersfeld (Rhön) – Hettenhausen“ bleibt diesem Wahlspruch treu.

Die grundlegenden Aufgaben umfassen die „Gefahrenabwehr von Menschen und Sachwerten“. Dazu gehören unter anderem

  • das Löschen von Bränden,
  • das Retten von verunfallten Personen,
  • das Bergen von Gegenständen,
  • das Abstreuen von Ölspuren und
  • die Sicherung von Gefahrenstoffen.
Retten (Rettungsdienst)

Das „Retten“ ist die „Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen“ durch Sofortmaßnahmen „Erste Hilfe“. Diese Sofortmaßnahmen dienen der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit.

Aber auch

  • das Befreien von lebenden Menschen oder Tieren aus Zwangslagen (Notlagen), wie zum Beispiel Feuer, Überschwemmungen, Verkehrsunfällen, die im äußersten Fall sogar lebensbedrohlich sein können, durch technische Rettungsmaßnahmen sowie
  • das Befreien von verschütteten, abgestürzten, eingeklemmten oder auf andere Weise festsitzenden Personen oder Tieren nach Unfällen

gehören zum Bereich „Retten“.

Das „Retten“ ist ein ganz besonderer Aufgabenbereich, denn die Rettung von lebenden Menschen geht grundsätzlich vor allen anderen Aufgaben. Es gilt immer Menschen oder Tiere, sofern es die Einsatzsituation zulässt, in Sicherheit zu bringen, bevor andere Aufgaben, wie zum Beispiel das „Löschen“ von Bränden oder das Abstreuen einer Ölspur, erledigt werden.

Löschen (Brandbekämpfung)

Das „Löschen“ ist die bekannteste und älteste Aufgabe der Feuerwehren. Bei diesem so genannten „Abwehrenden Brandschutz“ werden unterschiedlichste Brände/Brandszenarien mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft.
Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Die Brandbekämpfungen sind aber immer noch ein sehr komplexer Bereich.

Die heute vielfach verwendeten Kunststoffe und andere neuartige Materialien stellen die Feuerwehren immer wieder vor die schwierigste Aufgabe entsprechende Löschmittel zu wählen und diese „ressourcenschonend“ einzusetzen.

Für Feuerwehren ist es trotzdem in Zeiten moderner Löschtechnik eine elementare Aufgabe, das sachgerechte „Löschen“ eines Brandes zu beherrschen. Nicht jedes Feuer lässt sich einfach mit Wasser bekämpfen.

Einige Beispiele, um die sich Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung „Gedanken“ machen müssen, sind:

  • Giftige Rauchgasbildung
  • Minimierung des Löschwasserverbrauchs
  • Vermeidung von Rauch- und Einsatzschäden
  • Gefährliche Durchzündungen

Zum Schutz der Einsatzkräfte vor gesundheitsschädlichen Stoffen (Atemgifte) kommen Behältergeräte mit Atemluft, kurz Pressluftatmer (tragbare Atemschutzgeräte mit Umluft unabhängiger Atemluft in Druckluftflaschen), zum Einsatz.
Für den Schutz vor dem Feuer und der Hitzeentwicklung haben Einsatzkräfte eine spezielle persönliche Schutzbekleidung zur Brandbekämpfung (Feuerschutzbekleidung).
Der Umgang mit dieser Schutzbekleidung und den Pressluftatmern erfordert neben einer speziellen Ausbildung regelmäßige Schulungen und Übungen.

Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielflat der Feuerwehr nehmen die „Technischen Hilfeleistungen“ stark zu. Dadurch entwickelt sich die Feuerwehr zu einer Hilfeleistungsorganisation.

Bergen (Technische Hilfeleistung)

Ein weiterer vielschichtiger Schwerpunkt sowie eine der „härtesten“ Aufgabe der Feuerwehren ist das „Bergen“ von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren.

Das „Bergen“ von toten Menschen ist für die Einsatzkräfte jedes mal eine besonders belastende Aufgabe. Für solche Einsätze stehen den Einsatzkräften sogenannte „Notfallseelsorger“ bereit.

Zu den Einsätzen gehören zum Beispiel

  • die Befreiung von getöteten Personen oder Tieren nach Unfällen, Bränden oder sonstigen Unglücken aus Unfallwracks, Gebäuden, Trümmern oder Gewässern,
  • das Auspumpen von Kellern nach Hochwasser und Unwetter,
  • das Beseitigen von Sturmschäden an Gebäuden und Grundstücken,
  • das Bergen von Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen sowie
  • das Bergen von Fahrzeugen aus Flüssen oder Seen, etc.

Das „Bergen“ umfasst auch das Sichern und das Umladen von Gefahrgütern nach Unfällen, wenn unmittelbare Gefahr besteht.

In der Öffentlichkeit wird leider oft der Begriff „Bergen“ mit dem Begriff „Retten“ gleichgesetzt.
Medien, Zeitungen oder Nachrichten berichten gerne mal davon, dass Menschen oder Tiere durch die Feuerwehr „geborgen werden mussten“, doch die wenigsten Journalisten wissen dabei, dass die „Deutschen Feuerwehren“ die Begriffe „Bergen“ und „Retten“ unterscheiden.

Auch wenn der Begriff „Bergen“ oft in den Medien falsch benutzt wird, so bedeutet das „Bergen von Menschen“ immer, dass die zu bergende Person verstorben ist. Solange ein Mensch lebt, wird die „Befreiung aus einer Zwangslage“ immer als „Rettung“ bezeichnet. Bei Sachgütern oder Tieren hingegen ist immer von einer „Bergung“ die Rede.

Schützen (Katastrophenschutz)

Zum „Schützen“ gehören alle „Vorbeugende Maßnahmen“, die im Wesentlichen Bereiche des „Vorbeugenden Brandschutzes“ beinhalten.
Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden zum Beispiel durch „Brandsicherheitswachen“ bei öffentlichen Veranstaltungen, die sicherstellen, dass Fluchttüren und Rettungswege frei gehalten und sonstige Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden oder konsequenter „Brandschutzerziehung“ in der Bevölkerung, Kindertagesstätten und Grundschulen, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen.

Besonders in Industrienationen wird dem Betriebsbrandschutz immer mehr Augenmerk geschenkt, sei es durch eigene betriebliche (nichtöffentliche) zum Beispiel Werksfeuerwehren oder durch öffentliche Feuerwehren zum Beispiel „Freiwillige Feuerwehren“, Berufsfeuerwehren, Pflichtfeuerwehren.

Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten. Weiterhin arbeitet die Feuerwehr in verschiedenen Fachgebieten bei der Erstellung von Standards mit.

Die Feuerwehr betreibt aktiven Umweltschutz, zum Beispiel durch die Eindämmung von Ölunfällen, Binden von Ölspuren oder KFZ-Flüssigkeiten auf Straßen als Gefahrenabwehr, Aufnahme von KFZ-Flüssigkeiten als Amtshilfe und Schutz vor chemischen, biologischen sowie atomaren Gefahren.

Zu weiteren Tätigkeiten gehören auch das Mitwirken im Katastrophenschutz, die Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen sowie die nachbarschaftliche Hilfe bei größeren Schadensereignissen.

Vorbeugender Brandschutz (keine Regelaufgabe)

Verhütung von Bränden und Brandgefahren. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die der Entstehung oder Ausbreitung von Bränden entgegenwirken sowie die Auswirkungen eines Brandes zu verhindern bzw. zu minimieren. Der „Vorbeugende Brandschutz“ wird in drei Kategorien eingeteilt:

  • Baulicher Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
Baulicher Brandschutz (keine Regelaufgabe)

Maßnahmen, die mit Gebäuden zu tun haben, zum Beispiel Brandschutz in der Gebäudetechnik.

  • Entwurf und Planung eines Gebäudes.
  • Verwendete Baustoffe und eingesetzte Bauteile.
  • Beachtung von erlassenen Vorschriften zum baulichen Brandschutz in Gebäuden.
  • Planungen zu Rettungs- und Fluchtwegen bis hin zur Planung von Löscheinrichtungen automatischer Art, zum Beispiel Sprinkleranlagen.
  • Brandverhalten von Baumaterialien und Baustoffen.
  • Widerstand von Bauteilen gegen Feuer und Hitze.
  • Bildung von Brandabschnitten in einem Gebäude mit Hilfe von Brandschutztüren und Brandwänden.
  • Planung von Fluchtwegen.
  • Brandbekämpfung durch bauliche Löscheinrichtungen, zum Beispiel Sprinkleranlagen.
  • Feuerschutzeinrichtungen, zum Beispiel Brandmeldeanlagen, Brandschutztore, Brandschutztüren, Notbeleuchtungen, etc.
Organisatorischer Brandschutz (keine Regelaufgabe)

Maßnahmen, die in der Organisation eines Unternehmens liegen.

  • Brandschutzordnung
  • Rettungs- und Fluchtpläne
  • Bereitstellung von kleinen Löscheinrichtungen.
  • Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter sowie Schulung in Sachen Brandprophylaxe und Verhalten im Brandfall.
Anlagentechnischer Brandschutz (keine Regelaufgabe)

Unter „Anlagentechnischer Brandschutz“ sind insbesondere die technischen Anlagen gemeint,

  • die der Brandverhinderung dienen,
  • die Brände erkennen,
  • die über Brände informieren,
  • die dem Rauchschutz dienen,
  • die Löschfunktionen haben,
  • oder die Feuerwehr unterstützen.

Dazu gehören:

  • Versorgung mit Löschmittel
  • Feuerlöscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen und Brandmeldeanlagen.
  • Einrichtungen wie Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Brandalarmanlagen, Ansaugsysteme für Rauch, automatische Fluchttüren.
  • Neu- oder Umbauten an bestehenden Gebäuden.

Abwehrender Brandschutz (Regelaufgabe)

Bekämpfung von Bränden und der Schutz von Menschen und Sachen vor Brandschäden. Hierzu gehören alle Maßnahmen, mit denen die Ausbreitung eines Brandes unterbunden werden und die zur Eindämmung eines Brandes führen.

Somit liegt der „Abwehrende Brandschutz“ grundsätzlich im Aufgabenbereich der Feuerwehren.

Allgemeine Hilfe

Die „Allgemeine Hilfe“ umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachwerte, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnlichen Ereignissen hervorgehen.

Mittlerweile zählen Einsätze aus diesem Aufgabengebiet zum Hauptgeschäft der Feuerwehren. Auch hierbei hat natürlich die Rettung und der Schutz von Menschenleben die höchste Priorität. Die ursprüngliche Aufgabe der Feuerwehr „Brände zu löschen“ werden weniger, jedoch die Einsätze bei der „Technischen Hilfeleistung“ häufiger und vielseitiger.

Die Feuerwehren benötigen geschulte Einsatzkräfte sowie entsprechende „Technische Ausrüstung“.

Jeder Hilfeleistungseinsatz ist andersartig und fordert von den Einsatzkräften ein hohes Maß an Einfallsreichtum und Originalität.

Einige Beispiele für Einsätze der „Allgemeinen Hilfe“:

  • Befreiung von Personen aus ihren Fahrzeugen nach Unfällen.
  • Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen (bei Gefahr im Verzug).
  • Beseitigung von Unwetterschäden, wie Sturm, Starkregen (bei Gefahr im Verzug).
  • Beseitigung von Verkehrshindernissen.
  • Beseitigung von wassergefährdenden Flüssigkeiten auf Verkehrsflächen.
  • Gefahrguteinsätze
  • Tierrettung (Tiere in Not) und das Retten hilfloser Personen aus ihren Wohnungen.
  • Tragehilfe
  • Türöffnung (bei Gefahr im Verzug)
  • Unterstützung bei Suchaktionen.
  • Verkehrsunfälle mit oder ohne Personenschaden.

Brandschutzerziehung und -aufklärung

Brandschutzaufklärung ist ein Teil des gesetzlichen Auftrages der Kommunen. Dazu gehören die Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, Kindertagesstätten und Grundschulen.

In der Bevölkerung ist teilweise nur ein sehr geringes Brandschutzbewusstsein vorhanden. Hinzu kommen die geringen Kenntnisse auf dem Brandschutzsektor. Es werden die vom baulichen Brandschutz vorbeugenden und geforderten Schutzeinrichtungen, oftmals auch nur widerwillig, eingebaut, aber über das „wieso“ und „warum“ sowie über die Handhabung und Bedienung im Brandfall macht sich kaum jemand Gedanken.

Weiterhin sind unter anderem folgende Punkte in weiten Kreisen der Bevölkerung nicht bekannt:

  • Erkennen und Beurteilen von Brandgefahren.
  • Beurteilung der Wirkung von Feuer und Rauch.
  • Umgang mit Brandschutzeinrichtungen.
  • Funktion von Brandschutzeinrichtungen und Löschgeräten.
  • Richtiges Verhalten bei Bränden.

Aus diesen Gründen ist die systematische Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, bei Kindern und Jugendlichen sehr wichtig.

Aufgaben der Brandschutzerziehung in den Kindertagesstätten und Grundschulen ist es, den Kindern den richtigen Umgang mit Feuer, das richtige Verhalten im Notfall und die Arbeit der Feuerwehren näher zu bringen.

Brandschutzerziehung bedeutet nicht, den Kindern alles zu verbieten, was mit Feuer zu tun hat. Kinder kennen die Faszination des Feuers und der Flammen. Kommt es zu heimlichen Spielen mit dem Zündmittel sind die Folgen für Kinder unabsehbar.

Mit der Brandschutzerziehung bringen die Ausbilder den Kindern das Thema „Feuer“ mit seiner nützlichen und gefährlichen Seite nahe. Sie sollen lernen mit dem Feuer sachlich umzugehen, sodass sie sich selbst und andere nicht verletzen.

Nur durch enge Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften in den Kindertagesstätten und Grundschulen, den Eltern und den Brandschutzerziehern können diese Ziele erreicht werden.